Corona-Update 3G

Nach der ab dem 04.03.2022 gültigen Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW ist der Besuch der Wiehler Wasser Welt und damit auch die Teilnahme am Vereinstraining den Personen gestattet, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

Der gültige negative zertifizierte Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren benötigen keinen Nachweis mehr und gelten durch die Schule als getestet (Schülerausweis). Für Kinder unter 6 Jahre muss kein Nachweis erbracht werden.