Liebe Mitglieder der WSG Wiehl,

hier finden Sie den Entwurf für die geplante Änderung der Satzung der WSG Wiehl. Sie soll auf der Jahreshauptversammlung am 13.03.2019 beschlossen werden.

Eine Satzungsänderung ist erforderlich geworden, da wir vom zuständigen Finanzamt Gummersbach aufgefordert worden sind, den Verwendungszweck für den Fall einer Auflösung gemäß §17 der Satzung festzulegen. Das Finanzamt hat den Änderungsentwurf geprüft und er ist aus gemeinnützigkeiteitsrechtlicher Sicht in Ordnung und könnte so beschlossen werden,

Darüber hinaus ist zum 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten, so dass der §18 zum Datenschutz ergänzt wurde. Der Vereinszweck wurde ausformuliert (keine Zweckänderung), damit klar ist, wie der gemeinnützige Zweck verwirklicht werden soll. In den Abschnitten „Organisation des Vereins“ und bei der „Willensbildung“ wurden aktuelle Begriffe verwendet und im §8 soll die Vereinsjugend aufgenommen werden. Der §19 zur Haftung wurde ergänzt, da die gesetzliche Regelung zur Haftungsbeschränkung vielen Vereinsmitgliedern nicht bekannt ist.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an mich wenden: vorstand@wsg-wiehl.de 

Ihre Carla Adelmann